Muss ich für meine Gäste haften?
Das erfolgreiche Vorgehen gegen illegales „Filesharing“ oder andere Rechtsverletzungen im Internet setzt voraus, dass der Nutzer identifiziert und verfolgt werden kann.
Anknüpfungspunkt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, bzw. die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen ist die IP-Adresse, unter der die Rechtsverletzung begangen wurde und die im Netz öffentlich sichtbar ist.
Im von uns vertriebenen Verfahren wird eine verschlüsselte Verbindung (VPN-Routing ist der Fachjargon) zu einem speziellen WLAN-Versorger aufgebaut. Ihr Gast surft über diesen Versorger, der Ihnen auch die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung und die Abrechnung abnimmt. So surft Ihr Gast mit einer IP-Adresse des Versorgers und nicht mit Ihrer.
Für den Fall, dass ein Nutzer Ihren Hotspot für illegale Zwecke, z.B. für das illegale Herunterladen von Filmen, Bildern oder Musik missbraucht, bedeutet dies, dass sich die Behörden im Falle eines Ermittlungsverfahrens an den Versorger wenden. Dieser prüft im Einzelfall, ob er zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist.
Ihre Identität als Betreiber bleibt nach außen geschützt.
